Erst Kostenvoranschläge einholen, dann Auftrag vergeben

BERLIN. Wer bauen oder modernisieren möchte, der sollte Aufträge nicht vorschnell vergeben, sondern immer zunächst mehrere Kostenvoranschläge einholen und Angebote und Leistungen sorgfältig vergleichen. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Auf keinen Fall sollte der Bauherr große Aufträge an den Erstbesten vergeben, warnt der VPB, schon gar nicht an eine ihm unbekannte Firma aus dem Internet. Gute Facharbeit hat immer ihren Preis und ist nicht für Dumpinglohn zu haben.

Bei komplizierten Bausanierungen empfiehlt der VPB grundsätzlich, im Vorfeld einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Er prüft die Situation am Bau und empfiehlt die technisch optimalen Sanierungsschritte. Anhand seiner Expertise kann der Bauherr die notwendigen Arbeiten dann gezielt ausschreiben. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Zwar spart der Bauherr durch das bloße Einholen von Kostenvoranschlägen noch kein Geld, aber er bekommt einen Überblick über die Marktpreise und kann gegebenenfalls mit Hilfe mehrerer Angebote bei dem von ihm favorisierten Unternehmen nachverhandeln. Maximal zwei Wochen braucht ein gut geführter Betrieb für ein Angebot.

Kostenvoranschläge müssen vergleichbar sein. Der Auftraggeber sollte sich die handwerklichen Leistungen genau beschreiben und die einzelnen technischen Bauteile separat auflisten lassen. Kostenvoranschläge sind in der Regel gratis, sie gehören zur Akquise. Muss der Handwerker zur Berechnung des Voranschlages aber erhebliche Vorarbeiten erledigen, dann kann das unter Umständen etwas kosten. Darüber sollten Bauherr und Unternehmer vorher sprechen.

Kostenvoranschläge bringen Planungssicherheit. Was geschieht aber, wenn der endgültige Preis dann doch erheblich über dem Kostenvoranschlag liegt? Das kommt immer wieder einmal vor, resümiert der Verbraucherschutzverband. Häufig fehlt es an Sorgfalt bei der Einholung des Kostenvoranschlags. Oft beauftragen auch die Bauherren während der Ausführung zusätzliche Leistungen, was dann die Gesamtrechung erheblich verteuert.

Der Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich eingehalten werden, und je detaillierter er ist, umso leichter ist das auch möglich. Aber gerade im Altbau weiß man oft nicht, was einen erwartet, bis man mit den Arbeiten begonnen hat. Deshalb ist das Sachverständigengutachten im Vorfeld so wichtig. Zehn Prozent plus oder minus gegenüber dem Kostenvoranschlag liegen aber durchaus im Rahmen.

Kommen dann doch unerwartete Hindernisse beim Umbau hinzu oder werden zusätzliche Bauteile benötigt, dann muss der Handwerker den Bauherrn rechtzeitig darüber informieren und sein Einverständnis holen.

Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag. Dieser kann auf der Basis des Kostenvoranschlags entweder als Einheitspreisvertrag oder als Pauschalpreisvertrag abgeschlossen werden. Wenn sämtliche Leistungen klar definiert sind und unerwartete Probleme ausgeschlossen, dann bietet der so genannte Pauschalpreisvertrag dem Bauherrn Kostensicherheit. Beim Einheitspreisvertrag werden Leistungen nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet.

Der Preis sollte nicht das einzige Argument bei der Auftragsvergabe sein, rät der Bauherrenschutzverband. Am zuverlässigsten arbeiten immer wieder heimische Betriebe. Sie sitzen vor Ort, sind immer schnell zur Hand. Außerdem können sie dem Bauherrn Referenzobjekte in der Nähe nennen – und haben einen guten Ruf zu verteidigen.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030-2789010, Fax: 030-27890111,
E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

Quelle: VPB, Berlin 2016