Altbau: Sanierung darf niemanden ruinieren

Wer seine Immobilie sanieren möchte, der sollte im Vorfeld genau rechnen, ob sich die geplante Maßnahme auch rentiert oder ihn finanziell auf Dauer stark belastet. Das gilt auch für Maßnahmen, die eigentlich vorgeschrieben sind. Sobald sie nämlich unwirtschaftlich sind, kann der Immobilienbesitzer nicht zur Sanierung gezwungen werden. Paragraf 25 der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 räumt die Möglichkeit ein, sich im Einzelfall von den Auflagen befreien zu lassen, wenn sie einen „unangemessenen Aufwand“ erfordern oder „zu einer unbilligen Härte führen“. Eine unbillige Härte sieht der Gesetzgeber dann, „wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.“ Den Nachweis dazu kann der Laie in der Regel allerdings nur mithilfe eines Energieberaters oder Bausachverständigen führen. Aber den sollten Immobilienbesitzer ohnehin bei der Planung der Sanierung bereits einschalten. Dann können sie teure Irrwege vermeiden und von Anfang an realistisch planen.

Quelle:VPB Newsletter August 2015