KFW schraubt an den Finanzierungskonditionen

Für April sind Änderungen der KfW-Kredite „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ angekündigt
Die KfW bietet Bauherren und Hauseigentümern zinsgünstige Finanzierungsmöglichleiten für Neubau und Modernisierungsmaßnahmen. Neben den günstigen Zinssätzen punkten die staatlichen Förderkredite mit langen Zinsbindungen, tilgungsfreien Anlaufjahren und in den Energieeffizienzprogrammen mit einem zusätzlichem Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Für Mitte April kündigt die KfW nun Änderungen in den Kreditvarianten der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ an. Da diese KfW-Förderkredite über die Hausbank beantragt und ausgezahlt werden, sollten Bauherren und Bankberater die Änderungen im Auge haben. Denn alle bis 16.04.2018 eingehenden Anträge (es zählt hierbei der Posteingang bei der KfW) werden noch nach den derzeitigen Kredit-Bedingungen zugesagt.

Konditionsänderungen zum 17. April 2018 im Überblick

KfW-Energieeffizient Sanieren – Kredit
Einzelmaßnahme / Maßnahmenpaket – Effizienzhaus

Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich
KfW-Energieeffizient Bauen – Kredit
Neubau / Kauf eines KfW Effizienzhauses 55, 44, 44 Plus

Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung

Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt
Kostenfreie Sondertilgungen sind nicht mehr möglich
Wegfall der 20-jährigen Zinsbindung für Neubaukredite

Für Bauherren entfällt damit die langfristige und zinssparende Finanzierungsvariante mit einer Zinsbindung von 20 Jahren. Über die gewählte Zinsbindungsfrist des KfW-Kredits können die Zinsen aus Bundesmitteln verbilligt werden, diese beträgt zukünftig maximal 10 Jahre. Trotzdem kann die Laufzeit weiterhin über 10 Jahre hinaus festgelegt werden und so die Abzahlung von bis zu 100.000 € über einen längeren Zeitraum – etwa derzeit möglichen 20 oder 30 Jahre – erfolgen. Bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren unterbreitet die KfW der Hausbank vor Ende der Zinsbindungsfrist ein so genanntes Prolongationsangebot. Dieses Angebot für eine Anschlussfinanzierung richtet sich nach den dann zutreffenden Marktbedingungen und dem vorherrschenden Zinsniveau – ohne weiterem Förderbonus aus Bundesmitteln. Kreditnehmer müssen Prolongationsangebote nicht zwingend annehmen und können in der Regel auch zu einem anderen Finanzierer wechseln.

Quelle: foerderdata.de / kfw.de