DGB und vzbv: energetische Gebäudesanierung sozial gestalten Bundesregierung für steuerliche Abschreibungen bei der energetischen Gebäudesanierung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) begrüßen, dass die Bundesregierung steuerliche Abschreibungen bei der energetischen Gebäudesanierung einführen will.

Die Abschreibungen müssen jedoch sozial gerecht und nachhaltig gestaltet werden.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv: „Mehr Energieeffizienz bei Gebäuden bietet großes Potenzial zum Sparen – beim Energieverbrauch, für Verbraucher aber auch im Portemonnaie. Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die mehr Verlässlichkeit und Anreize für sozial gerechte und nachhaltige Energieeinsparmaßnahmen im und am Gebäudes bieten. Eine echte Wärmewende, die zu sinkenden Heizkosten bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern führt, würde insgesamt die Zustimmung zur Energiewende fördern. Steuerliche Anreize könnten Investitionen in die Gebäudesanierung attraktiver machen. Damit die erwünschten Einspareffekte auch tatsächlich eintreffen, ist eine Qualitätssicherung durch eine fachliche Beratung unerlässlich.“
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied: „Steuerliche Anreize zum Wärme sparen sind gut. Aber sie müssen auch sozial ausgestaltet werden, damit auch gefördert wird, wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Wir begrüßen das Engagement der Bundesregierung ausdrücklich, weil die energetische Gebäudesanierung nicht nur unter Umwelt-Gesichtspunkten eine Rolle spielt. Sie ist ebenfalls ein Motor für Beschäftigung im Handwerk und in der Industrie. Gute Arbeitsbedingungen in diesen Branchen sind dabei notwendig, um Know-how zu sichern und einem Fachkräftemangel vorzubeugen.“

Wege der Förderung
Gewerkschaftsbund und Verbraucherschützer sehen die steuerlich geförderten energetischen Sanierungsmaßnahmen als Ergänzung zur klassischen Förderung solcher Maßnahmen. Gefördert werden sollte ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum. Drei Alternativen sollten Investoren dabei zur Verfügung stehen: ein Direktzuschuss, ein günstiger Kredit oder eine steuerliche Förderung. Dadurch würde niemand mit geringem oder keinem Einkommen benachteiligt.

Quelle:Bundesverband Verbraucherzentrale